Rückerstattung der NoVA



Bares Geld vom Finanzamt für Rennfahrzeuge

Alle Fahrzeuge über 125ccm unterliegen grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei Kauf zu entrichten ist. Da sich diese Abgabe jedoch auf den Straßenverkehr bezieht, gibt es eine Sonderregelung für jene Fahrzeuge, die nicht (oder nach einem Umbau nicht mehr) zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Für diese Fahrzeuge ist es möglich, die bereits beim Kauf entrichtete NoVA zurückfordern.

Hierzu wird benötigt:

eine Bestätigung eines Händlers oder einer Werkstätte darüber, dass das Fahrzeug nicht oder nicht mehr zum Straßenverkehr zulassungsfähig ist [Download]

das vollständig ausgefüllte Formular NOVA2 [Download] zur NoVA-Rückerstattung. Zum besseren Verständnis haben wir eine Ausfüllhilfe erstellt [Download]

eine Kopie der Fahrzeug-Rechnung

einen Nachweis über die NoVA-Entrichtung (sofern nicht aus der Fahrzeug-Rechnung ersichtlich)

Diese Unterlagen sind dann am Wohnsitz-Finanzamt einzureichen, das in weiterer Folge für die Prüfung des Antrags und Rücküberweisung der NoVA zuständig ist.

Zu beachten: die NoVA-Rückforderung ist nur für Fahrzeuge möglich, die noch nicht zum Verkehr zugelassen waren. Motorräder, die "nach ihrer Straßenkarriere" zu Rennmaschinen umgebaut werden, sind also von dieser Regelung ausgenommen.