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Bares Geld vom Finanzamt für Rennfahrzeuge Alle Fahrzeuge über 125ccm unterliegen grundsätzlich der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die bei Kauf zu entrichten ist. Da sich diese Abgabe jedoch auf den Straßenverkehr bezieht, gibt es eine Sonderregelung für jene Fahrzeuge, die nicht (oder nach einem Umbau nicht mehr) zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Für diese Fahrzeuge ist es möglich, die bereits beim Kauf entrichtete NoVA zurückfordern. Hierzu wird benötigt:
Diese Unterlagen sind dann am Wohnsitz-Finanzamt einzureichen, das in weiterer Folge für die Prüfung des Antrags und Rücküberweisung der NoVA zuständig ist. Zu beachten: die NoVA-Rückforderung ist nur für Fahrzeuge möglich, die noch nicht zum Verkehr zugelassen waren. Motorräder, die "nach ihrer Straßenkarriere" zu Rennmaschinen umgebaut werden, sind also von dieser Regelung ausgenommen. |
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